Sa. 11.09 - 19:00-00:00 - TSV-Hüttengaudi
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Dienstag, 30. Oktober 2007

Allgemeines 

Nach dem Raumordnungsplan I des Landes Schleswig-Holstein ist die Gemeinde dem Nahbereich Ahrensbök zugeordnet. Sie ist eine Gemeinde mit Wohnfunktion. Daraus ergibt sich, dass die Arbeitnehmer zum größten Teil ihren Arbeitsplatz außerhalb der Gemeinde haben.  

Wasserversorgung 

Nahezu das gesamte Gebiet der Gemeinde Glasau ist an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Der Betreiber ist der Zweckverband Ostholstein. 

Abwasserentsorgung

Die Gemeinde Glasau hat im Jahre 1989 Klärteiche gebaut, an die ein Großteil der Grundstücke angeschlossen sind. Private Kläranlagen gibt es nur noch in den Außenbereichen der Gemeinde. 

Gasversorgung 

Für Sarau, Kambeck und Glasau gibt es eine Erdgasversorgung durch den Zweckverband Ostholstein. 

Straßen und Wege

Die Gesamtlänge der ausgebauten Straßen und Wege beträgt 64 km. Ein Teil der Straßen wird durch den Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg unterhalten. Die gemeindlichen Flächen werden von einem Gemeindearbeiter gepflegt.

 Müllbeseitigung 

Die Gemeinde ist vollständig der öffentlichen  Müllbeseitigung durch den Wege- Zweckverband angeschlossen.

 

 

Bankwesen 

In der Gemeinde befindet sich eine Zweigstelle der Volksbank e. G. Eutin. 

Postwesen 

Eine Postagentur befindet sich im Lebensmittelmarkt Schumacher in Sarau.

 

 

Sportstätten in der Gemeinde

 Alex- Köhn-Sporthalle                   2 Sportplätze                               Trainingsplatz                               KK-Schießstand                               Schützenhaus (LG und LP)            Tennisplätze 

 

Naturschutz und Landschaftspflege 

Im Gemeindegebiet gibt es eine große Anzahl von laut § 15a Landesnaturschutzgesetz  geschützter Biotope. Das Schutzgebiet Sarauer Wisch wurde nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) als FFH-Gebiet 1929-351 Heidmoorniederung und der Vogelschutz-Richtlinie als EGV-Gebiet 1929-401 Heidmoorniederung gemeldet. Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Vogelschutzgebiete sind gesondert geschützte Regionen; sie dienen dem Schutz der frei lebenden Vögel.Zum FFH-Gebiet: Die Moorwälder der Heidmoorniederung sind geschützte Lebensräume. Hier handelt es sich noch um renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichen- oder Hainbuchenwald mit den geschützten Arten Laub- und Moorfrosch.Zum EGV-Gebiet (EGV steht für EU – Vogelschutzgebiete): Geschützte Arten sind Bekassine, Braunkehlchen, Großer Brachvogel, Kiebitz, Neuntöter, Wachtelkönig, Wiesenpieper und Zwergschwan. 

Naturschutzbeauftrager der Gemeinde Glasau:

Lutz Müller

23719 Glasau, Altenweide

Tel. 0 45 25 – 18 88